Impfpriorität 3 für alle Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit
Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen.
Vorlage Impfempfehlung für Hausarzt/Impfzentrum unter Handlungsempfehlungen des BLSV :
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/04/Bestaetigung-fuer-Impfzentrum_Vorlage.docx
Aktuelle Handlungsempfehlungen und Informationen aus den Landes- und Dachverbänden der Jugendarbeit
Feuerwehren:
Sport:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/05/Handlungsempfehlungen-1.pdf
Musik:
https://www.nbmb-online.de/infos-zur-corona-krise/
Weitere Handlungsempfehlungen Informationen des Bayrischen Jugendring
https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html